Mitglieder
Staaten, die bereits an einer oder mehreren Tagungen der Haager Konferenz teilgenommen haben, können Mitglieder der Konferenz werden, indem sie die Satzung annehmen. Andere Staaten werden durch Abstimmung angenommen. Über ihre Zulassung entscheiden die Mitgliedsstaaten auf Vorschlag einer oder mehrerer von ihnen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (Siehe Artikel 2 der Satzung). For an overview of the Membership evolution, click here.
"Verbundene Staaten"
Nicht-Mitgliedsstaaten können Vertragsstaaten eines Haager Übereinkommens werden, sofern das Übereinkommen in Kraft getreten ist. Weitere Informationen finden Sie im "FAQ" Abschnitt auf dieser Webseite.